Beurteilung Psychischer Gefährdungen gemäß Arbeitsschutzgesetz
Rundum-Sorglos-Paket zur Beurteilung psychischer Gefährdungen gemäß Arbeitsschutzgesetz
Seit 2014 ist im Arbeitsschutzgesetz (§§ 4-6 ArbSchG) für alle Betriebe vorgeschrieben, eine psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze hinsichtlich Stress, Druck und Erschöpfung vorzunehmen und das Ergebnis sowie abgeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Für Unternehmen birgt das überarbeitete Arbeitsschutzgesetz einerseits neue Haftungsrisiken: Bei Erkrankung von Mitarbeitern aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und mangelhaftem Nachweis präventiver Aktivitäten müssen sie mit kostspieligen Regressforderungen rechnen. Diese können durch eine professionelle psychische Gefährdungsbeurteilung vermieden werden.
Andererseits bietet die Gesetzesnovelle auch Gestaltungsoptionen für ein präventives und betriebswirtschaftlich sinnvolles Gesundheitsmanagement: Psychische Überlastungen können frühzeitig und kostengünstig aufgedeckt werden, um Präventivmaßnahmen einzuleiten und die Arbeitsleistung von Mitarbeitern langfristig zu erhalten.
Hierzu bieten wir eine praktische Paketlösung – inkl. geeigneter Maßnahmenangebote und Dokumentation – an, die alle gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen erfüllt: Dazu zählen die Kennzahlenanalyse, Experteninterviews zur Beurteilung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz, ggf. eine Mitarbeiterbefragung (z.B. mit dem bewährten Befragungsinstrument COPSOQ) sowie die Moderation von lösungsorientierten Workshops auf Basis der Befragungsergebnisse.
Dabei wird unser erfahrenes Forschungsteam, das für eine professionelle Konzeption und die Durchführung der erforderlichen Datenerhebungen steht, durch Präventologen, Psychologen, Ärzte und Therapeuten verstärkt, die dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern in allen Fragen der praktischen Umsetzung kompetent zur Seite stehen.
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